Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit ihrer Fachkunde für die Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers, der Beschäftigten und der Interessenvertretung zuständig.
Der Arbeitgeber hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen und ihr die vorgeschriebenen und betriebsspezifisch festgelegten Aufgaben zu übertragen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten:
Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit beraten und unterstützen.
Beschäftigten zu Fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes beraten und unterweisen sowie auf sicherheitsgerechtes Verhalten aller im Betrieb hinwirken.
Regelmäßig die Arbeitsstätten begehen und die Betriebsanlagen, die technischen Arbeitsmittel sowie Arbeitsverfahren überprüfen.
Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und auswerten sowie Maßnahmen zu deren Verhütung vorschlagen.
Aufgrund der Vielfallt von Aufgaben und oft auch wegen mangelnder Zeit stoßen interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit oft an ihre Grenzen, sodass der Arbeits- und Gesundheitschutz darunter leidet.
Wir stellen Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Berater zur Seite, welcher mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit geeignete Lösungen entwickelt, die schnell und einfach umgesetzt werden können.