Art. 25 DSGVO regelt, dass jedes Unternehmen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen muss, welche benötigt werden, um die Vorgaben der DSGVO sowie des BDSG-neu und aller weiteren Regelungen und Vorschriften zu erfüllen.
Wir überprüfen die technischen und organisatorischen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und erstellen eine IST-Analyse.
Anhand dieser Analyse wird ein Maßnahmenkatalog mit Prioritäten erstellt.
Die Analyse betrachtet: